ESTENSIS

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ESTENSIS GmbH

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende AGB der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Angebot/Angebotsunterlagen

2.1 Die Angebote der ESTENSIS GmbH sind, soweit dort nichts anderes angegeben ist, freibleibend. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.

2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für sonstige schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Die Weitergabe bzw. Zugänglichmachung an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Die ESTENSIS GmbH vermietet Veranstaltungstechnik wie z.B. Computer-Hardware (insb. PCs / Notebooks), Audio und Videotechnik (insb. Projektoren, Soundanlagen) sowie Zubehör (im Folgenden: Mietsachen) und erbringt ggf. zusätzliche Installations-, Betriebs-, Support- und Beratungsleistungen Der jeweilige Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Angebot der ESTENSIS GmbH, soweit dieses durch den Kunden angenommen wurde.

3.2 Soweit nicht anders vereinbart, ist die Anbindung der Mietsachen an das Internet sowie die Stromversorgung nicht Vertragsgegenstand. Hierfür hat der Kunde ggf. Sorge zu tragen.

Der Kunde hat ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass er, insbesondere bei der Nutzung nicht vorinstallierter Software, bei der Nutzung über die für seinen Verwendungszweck bzw. den Einsatzort erforderlichen Software-Lizenzen verfügt.

4. Mietdauer, Übergabe an den Kunden

4.1 Die Mietdauer ergibt sich aus dem Angebotsblatt des ESTENSIS GmbH bzw. nachträglichen Vereinbarungen der Parteien. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Zahlungsverzug oder vertragswidrigem Gebrauch der Mietsachen, bleibt unberührt.

4.2 Die Mietsachen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, durch die ESTENSIS GmbH spätestens bis zum Beginn der Mietdauer an den aus dem Angebotsblatt der ESTENSIS GmbH ersichtlichen Einsatzort geliefert. Soweit weitere Leistungen (z.B. Installation, Inbetriebnahme, technischer Support usw.) für eine Veranstaltung des Kunden Vertragsgegenstand sind, erfolgt die Installation und Inbetriebnahme spätestens bis zum vereinbarten Beginn der Veranstaltung.

Erfolgt auf Wunsch des Kunden die Versendung der Mietsachen oder werden diese durch den Kunden bzw. in seinem Auftrag am Geschäftssitz der ESTENSIS GmbH abgeholt, geht die Gefahr der zufälligen Beschädigung, Verschlechterung bzw. des Untergangs der Mietsachen mit der Übergabe an das Transportunternehmen bzw. den Kunden oder dessen Beauftragten auf den Kunden über.

4.3 Die Lieferung bzw. Übergabe der Mietsachen erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wird, betriebsbereit in folgender Konfiguration:

Computer und Notebooks (mit Ausnahme von Apple-Produkten) werden mit dem jeweils aktuellen Windows-Betriebssystem in englischer Sprache und jeweils auf dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt des Auftrages bereitgestellt. Computer und Notebooks des Herstellers APPLE werden mit dem jeweils aktuellen Betriebssystem Mac OS in Englisch mit den jeweils auf dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt des Auftrages bereitgestellt.

5. Miete und Zahlweise

5.1 Die Miete und die Zahlungstermine ergeben sich aus dem Angebot. Sämtliche Zahlungen haben spesenfrei auf das im Angebot angegebene Konto zu erfolgen.

5.2 Bei einer nicht durch die ESTENSIS GmbH zu vertretenden verspäteten Rückgabe der Mietsachen bzw. damit verbundener erforderlicher Mehrleistungen der ESTENSIS GmbH gelten die Angebotspreise entsprechend. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und sonstigen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses bei Fortsetzung des Gebrauchs (§ 545 BGB) ist ausgeschlossen.

6. Gebrauch der Mietsache

6.1. Jede Verwendung der Mietsachen außerhalb des im Angebot angegebenen Einsatzorts bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der ESTENSIS GmbH. Gleiches gilt für die Überlassung der Mietsachen an Dritte gegen Entgelt.

6.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mietsachen unter Beachtung der Bedienungshinweise genutzt und pfleglich behandelt werden. Änderungen der Systemkonfiguration, die Installation von Programmen und Änderungen des Betriebssystems dürfen nur in Abstimmung mit der ESTENSIS GmbH vorgenommen werden. Die ESTENSIS GmbH übernimmt keine Haftung für Fremdprogramme.

6.3 Weitere Geräte und sonstiges Zubehör dürfen die Mietsachen nur angeschlossen werden, soweit diese für diesen Zweck zugelassen und geeignet sind und der Vorgang ordnungsgemäß erfolgt.

6.4 Die Datensicherung obliegt dem Kunden.

7. Haftung, Mängelansprüche

7.1 Die ESTENSIS GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der ESTENSIS GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Gleiches gilt für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Im Übrigen ist die Haftung der ESTENSIS GmbH ausgeschlossen. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7.2 Sämtliche Mängel der Mietsachen sind durch den Kunden unverzüglich mitzuteilen.

7.3. Die Mängelbeseitigung durch die ESTENSIS GmbH erfolgt am Erfüllungsort. Die Mietsachen sind der ESTENSIS GmbH zur Mangelbeseitigung zur Verfügung zu stellen bzw. der Zugang zu den Mietsachen zu gewähren.

7.4. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ist ausgeschlossen.

8. Versicherung, Kaution, Abschlagszahlungen

8.1 Die vermieteten Geräte sind u.a. gegen Schäden und Diebstahl mit einem Selbstbehalt von 500,00 € je Schadensfall versichert. Die Kosten der Versicherung sind im Angebot ausgewiesen und sind einschließlich des Selbstbehalts durch den Kunden zu tragen.

8.2 Sämtliche Beschädigungen bzw. der Verlust einschließlich des Diebstahls der ESTENSIS GmbH unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl und Raub ist darüber hinaus bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden Strafanzeige zu erstatten und diese sowie eine umfassende und wahrheitsgemäße Sachverhaltsschilderung an die ESTENSIS GmbH zu übermitteln. Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. In diesem Fall haftet der Kunde für den der ESTENSIS GmbH hieraus entstehenden Schaden. Bei Beschädigung der Mietsachen durch Dritte tritt der Kunde die ihm ggf. zustehenden Schadensersatzansprüche in dem durch die Versicherung gedeckten und regulierten Umfang an die Versicherung ab.

8.3 Es steht dem Kunden frei, die Mietsachen selbst zu versichern. Der genaue Umfang der bestehenden Versicherung durch die ESTENSIS GmbH auf Verlangen mitgeteilt. Soweit der Kunde einen mindestens gleichwertigen Versicherungsschutz nachweist, entfällt die Geltendmachung der Kosten der bestehenden Versicherung durch die ESTENSIS GmbH.

8.4. ESTENSIS ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen geltend zu machen. Deren Höhe und Fälligkeitstermin ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

8.5 ESTENSIS behält sich darüber hinaus vor, die Übergabe der Mietsachen zusätzlich zum Mietpreis von der Stellung einer angemessenen, unverzinslichen Kaution abhängig zu machen. Die Kaution wird im Angebot ausgewiesen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, die Sicherheitsleistung alternativ durch Stellung einer Bankbürgschaft einer europäischen Großbank zu erbringen.

9. Rückgabe

9.1 Nach Ende der Mietzeit sind die Mietsachen samt des sonstigen überlassenen Zubehörs vollständig an die ESTENSIS GmbH zurückzugeben. Soweit die Mietsachen auf Wunsch des Kunden an diesen versendet oder durch ihn bzw. in seinem Auftrag am Geschäftssitz der ESTENSIS GmbH abgeholt wurden, trägt er die Kosten der Rückgabe bzw. des Rücktransports sowie die Versendungs- und Transportgefahr.

9.2 Eigene Daten und Installationen des Kunden vor der Rückgabe vollständig zu löschen. Bei der Zurücksetzung der Mietsachen in den ursprünglichen Zustand durch die ESTENSIS GmbH erfolgt keine Sicherung der Kundendaten.

10. Stornierungen

Wenn ein Auftrag nach Beauftragung storniert wird gelten folgende Regelungen:
• Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Auftragssumme,
• 14 Tage bis 2 Tage vor Anlieferung/Setup 75% der Auftragssumme ,
• 1 Tag vor Anlieferung/Setup oder am Aufbautag 90% der Auftragssumme
Werden als Stornokosten berechnet.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme der Kollisionsvorschriften sowie des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

11.2 Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand Velten.

11.3 Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Velten.

Danke für Alles.